AGB Teil I für den Kursbetrieb - Schwimmkurse - Seeräuber-Kurse


Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen dem Kunden (im folgenden TN genannt) als Nutzer bzw. als gesetzlichen Vertreter der eigentlichen Nutzer und Schwimmschule Frank Knickmeier, An der Hegge 5, 32278 Kirchlengern (im folgenden SFK genannt).

Vor Kursbeginn mache ich Ihnen diese AGB zugänglich, die Sie mit der Anmeldung / Buchung sodann anerkennen.


1. Leistungen:

 Der Umfang der Leistungen der von SFK geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Angaben der Kursinformationsprospekte (Version v.4.2012) sowie dieser Internetseite. (§ 611 BGB)


2. Kursgebühren: 

Die Kursgebühren sind 28 Tage vor Kursbeginn zu bezahlen. Für Stornierungen fallen Gebühren an. Für Kurse, die bis 29 Tage vor Kursbeginn storniert werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € fällig. Für Kurse, die weniger als 28 Tage im Vorfeld storniert werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € berechnet, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt. Kurse, die weniger als 5 Tage im Voraus abgesagt werden, werden mit 70 % der Kursgebühr berechnet, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt. Bargeldrückzahlungen sind ausgeschlossen. Bei Nicht-Erscheinen zum Kursbeginn, ohne schriftliche Abmeldung vom Kurs, wird die komplette Kursgebühr in Rechnung gestellt.  


3. Anmeldung und Datenschutz: 

Telefonische Anmeldungen sowie Buchungen über die Homepage der SFK sind verbindlich. Personenbezogene Daten werden für die interne Verwendung elektronisch verarbeitet und gespeichert, vertraulich behandelt und zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung benutzt, jedoch nicht an unbeteiligte Dritte weiter gegeben. Anmeldungen sind telefonisch oder über das Internetkontaktformular möglich. Die Annahme der Anmeldung erfolgt schriftlich. 


4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:

Ungenutzte Leistungen sind nicht ersetzbar oder verrechenbar. Nicht in Anspruch genommene Unterrichtszeiten können nicht erstattet werden. Für Unterrichtsausfälle, deren Ursache von SFK nicht zu vertreten ist, besteht kein Anspruch auf Erstattung. Bei Kursabbruch nach der ersten Stunde aus diversen Gründen (in der Regel, weil ein Kind noch zu viele emotionale Probleme hat; Eltern oder TN entscheiden sich unbegründet gegen einen weiteren Versuch/ Verlauf; bei Abbruch ohne gemeinsame Problemlösung/ Kommunikation mit dem Kursleiter; etc.) wird keine Restgebühr erstattet. Der Kunde kommt für den entstandenen Verlust selber auf. Gerne schreiben wir im Rahmen der Kulanz einzelne Stunden nach Vereinbarung, in Form einer Gutschrift, gut und der TN darf zu einem späteren Zeitpunkt diese Stunden bei der Buchung eines neuen Kurses verrechnen oder nachholen. Es wird eine einvernehmliche Lösung für beide Seiten gesucht. Bargeldrückzahlungen sind ausgeschlossen.


5. Absage seitens der Schwimmschule:

Im Fall der Verhinderung der Schwimmschule (z. B. wegen technischer Defekte, Krankheit oder sonstiger zwingende Gründe) kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche stellen. Es werden in diesem Fall Ersatztermine angeboten. Ist dies nicht möglich, werden die Kursgebühren anteilig erstattet.


6. Beschränkung der Haftung:

Die vertragliche und deliktische Haftung der SFK für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die dreifache Kursgebühr beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, mit Ausnahme solcher wegen schuldhaften Leistungsverzugs, zu vertretender Unmöglichkeit oder verschuldeter Nichterfüllung, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. SFK haftet nicht für Diebstähle. Die im Schwimmbad ausgehängte Hausordnung ist Bestandteil der AGB. 


7. Gesundheit: 

Jedes Kind muss bei Antritt des Schwimmkurses sportgesund sein. Eine ärztliche Bescheinigung wird nicht verlangt, eine Untersuchung vor Kursbeginn aber dringend empfohlen. Besonderheiten sind SFK im Vorfeld (vor jeder Kurseinheit) mündlich mitzuteilen, eine Speicherung dieser Daten erfolgt nicht. 


8. Urheber-Nutzungsrechte: 

SFK stehen alle Urheber-Nutzungsrechte an Foto- und Videoaufnahmen zu die während des Kurses hergestellt werden. Bild- und Tonmaterial, welches während einer Kurseinheit bei SFK durch Teilnehmer, Eltern und/oder Begleitpersonen aufgezeichnet wird, darf, ohne ausdrückliche Zustimmung der SFK, grundsätzlich nicht veröffentlicht oder verbreitet werden.


9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages, insbesondere dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages, einschließlich der AGB zur Folge. Die unwirksamen Bestimmungen wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Interesse der beiden Vertragspartner am nächsten kommt.


AGB Teil II für die Vermietung von Hüpfburgen 


1. Miet-, und Nutzungsbedingungen:

Allen Mietverträgen liegen diese Miet-, und Nutzungsbedingungen zugrunde. Mit Auftragserteilung erkennt der Mieter diese ausdrücklich an und nimmt sie als Vertragsinhalt zur Gänze an. Vertragsbedingungen oder sonstige Geschäftsbedingungen des Mieters sind unwirksam und daher für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen.

  

2. Allgemeiner Teil:

Der Vermieter überlässt dem Mieter eine Hüpfburg inklusive Zubehör (1,1 kW Gebläse, 6 Erdnägel, Unterlegplane) wie besehen. Die Abholung und Rückgabe erfolgt bei dem Vermieter in Kirchlengern, im Ortsteil Stift Quernheim, sofern nichts anderes mit dem Vermieter vereinbart ist. 


Der Mieter bestätigt die als Anlage 2 (Sicherheits-/Benutzerhinweise) und Anlage 3 ( Aufbau- und Abbauhinweisen) angefügten Hinweise, zur Kenntnis zu nehmen und deren Einhaltung während des Betriebes der Hüpfburg zu überwachen und diese an geeigneter Stelle offen auszuhängen.



3. Vermietung:

Der Mieter mietet die Hüpfburg und Zubehör zu den angegebenen Preisen. Der Mieter übernimmt die Hüpfburg inkl. Zubehör in sauberen, vollständigen und voll funktionsfähigen Zustand. Mängel bzw. Schäden müssen dem Vermieter vor Inbetriebnahme unverzüglich gemeldet werden. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Der Mieter versichert, das ausgeliehene Material mit Sorgfalt und schonend zu behandeln, sowie vor Beschädigungen zu schützen. Beschädigungen aller Art sind vom Mieter bei Rückgabe der Gegenstände dem Vermieter zu nennen und aufzuzeigen. Für Schäden, starke Verschmutzungen, Diebstahl oder auch Zerstörung, haftet der Mieter in vollem Umfang.


Der Mieter versichert, dass das gemietete Material vom Vermieter währende des vereinbarten Mietzeitraumes nicht an Dritte weiter gegeben oder vermietet wird. Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters. Für sämtliche Willensäußerungen, Gestaltungserklärungen und Vertragsergänzungen bzw. Vertragsänderungen ist auf Seite des Mieters Schriftform vereinbart. Dies gilt auch für die Erklärung, von der Schriftform abzuweichen. Stillschweigen des Vermieters zu allfälligen abweichenden Vertragsänderungswünschen des Mieters gilt in keinem Fall als Zustimmung. Angebote des Vermieters sind freibleibend und verpflichten diesen nicht zur Ausführung.


Kann ein vom Vermieter bestätigter Miettermin nicht eingehalten werden, so sind Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter, die über eine Erstattung einer vorausgeleisteten Mietzahlung und Kaution hinausgehen, ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere z.B. entgangenem Gewinn, Ausfallzeiten, Kosten für Folgeschäden, Schäden Dritter oder an ideellen Werten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. 


Mietdauer ein Tag entspricht dem Zeitraum von 08.00 Uhr bis 21.00 Uhr. 



4. Haftung / Haftungsausschluss / Verantwortlichkeit:


Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung und Haftung für Unfälle, Sach- und Personenschäden, die bei der Benutzung, dem Transport sowie beim Auf- und Abbau der gemieteten Hüpfburg, Zubehör, entstehen. Der Mieter übernimmt die Haftung für Sach- und Personenschäden, die durch die gemieteten Gegenstände verursacht werden. Eine entsprechende Versicherung ist abzuschließen.

Der Mieter ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Transport, dem ordnungsgemäßen Auf- und Abbau sowie dem ordnungsgemäßen Betrieb der Hüpfburg und dessen Zubehör.

Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung / Haftung für eventuell auftretende Verletzungen, die durch die ausgeliehenen Gegenstände entstehen. Der Mieter versichert, dass der Vermieter in keiner Weise für entstandene Schäden, Verletzungen oder eingereichter Klagen verantwortlich gemacht werden kann. Der Mieter entbindet / befreit den Vermieter von jeglichen Kosten, Strafen, oder Klagen, die durch Klage Dritter entstehen.

Der Mieter haftet für die komplett angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer-, Sturm und Wasserschäden, mutwillige und nicht mutwillige Beschädigungen, Fehlbedienung und Diebstahl.



5. Preise

Zahlungen sind bei Mietobjekten, per EC-Karte, bei Abholung vor Mietbeginn fällig. Zusammen mit dem Mietpreis wird eine Kaution in Höhe von 100 € fällig, die ca. 7 Werktage nach ordnungsgemäßer Rückgabe erstattet wird. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Für Ausfallzeiten durch ungünstige Wetterverhältnisse oder durch eine Reparatur während der Mietzeit wird kein Nachlass gewährt.


6. Zusätzliche Kosten 

Zusätzliche Kosten fallen für den Mieter an, wenn die Hüpfburg verschmutzt oder nass zurückgegeben wird. Hierfür wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 70,00 € erhoben. 

Wird die Hüpfburg, das Zubehör, bzw. alle im Mietumfang befindlichen Gegenstände während der Mietzeit ab Zeitpunkt der Übergabe bis zum Zeitpunkt der Rückgabe beschädigt, haftet der Mieter für die anfallenden Kosten des entstandenen Aufwands, der Reparatur, der Ausfallzeit oder einer Ersatzbeschaffung in vollem Umfang. Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine dem Mietpreis entsprechende Nachgebühr. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.


7. Elektrisches Gebläse

Der Mieter trägt Sorge dafür, dass niemand außer eine fachkundige und geeignete Person Zugang und Zugriff zum Gebläse hat. Der Anschluss des Gebläses an das Stromnetz hat durch eine fachkundige Person zu erfolgen. Sollten Störungen am Gebläse auftreten, darf die Hüpfburg nicht betrieben werden. Regelmäßige Kontrollen müssen durch die fachkundige Person durchgeführt werden. Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Aufstellung und Betrieb entsprechend den beigefügten Hersteller-Angaben. (siehe Betriebsanleitung!)


8. Aufstellfläche

Es ist eine Ebene, vorzugsweise eine Gras- bzw. Rasenfläche zu wählen. Die Fläche muss frei von Steinen oder anderen scharfen und spitzen Gegenständen sein. Es muss eine geeignete Schutzplane auf die für die Hüpfburg vorgesehene Fläche ausgelegt werden.
 Die Sicherheitsabstände laut Betriebsanleitung müssen eingehalten werden.


9. Auf-/ und Abbau der Hüpfburg

Der Auf- und Abbau ist entsprechend der Betriebsanleitung, insbesondere der Auf- und Abbauanleitung von fachkundigen Personen oder Fachpersonal entsprechend auf- und abzubauen
 

10. Aufsichtspersonen

Die Hüpfburg muss während des gesamten Betriebes von einer geistig und fachlich geeigneten erwachsenen Person (mind. 18 Jahre) verantwortlich beaufsichtigt werden. Die verantwortliche Person muss den laut Betriebsanweisung ordnungsgemäßen Betrieb der Hüpfburg sicherstellen und die Nutzungsbedingungen sowie die Betriebsregeln kennen und anwenden.


11. Wetter Vereinbarung

Während Schlechtwetter-Perioden behält sich der Vermieter das Recht vor, die Reservierung zu stornieren. Kann das abgeholte Material wegen Schlechtwetter nicht genutzt werden, besteht kein Anrecht des Mieters auf Entschädigung für eventuelle Nichtbenutzung. Die Mietkosten sind in vollen Umfang vom Mieter zu tragen.


12. „Schlecht Wetter Garantie“: 
Sollte das Wetter am Miettage einen Aufbau unmöglich machen (Starker Regen, starker Wind), so kann vor Abholung des Mietobjektes, der Tag kostenlos storniert werden.


13. Stornierung / Stornierungskosten

Eine Stornierung der Reservierung ist bis 14 Tage vor Reservierungsdatum kostenlos möglich. Eine Stornierung der Reservierung ist bis 7 Tage vor Reservierungsdatum möglich, hierfür wird eine Bearbeitungspauschale von 45,00 € in Rechnung gestellt. Eine Stornierung der Reservierung ab dem 7. Tag vor dem Reservierungsdatum ist möglich, jedoch hat der Mieter die Kosten des Mietausfalls in vollen Umfang zu tragen.


14. Nutzungsbedingungen / Nutzungsregeln für Hüpfburg

Die Hüpfburg darf nur unter Aufsicht einer Erwachsenen Person genutzt werden. Es ist darauf zu achten, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, vergleichbar sind.

Benutzen Sie die Hüpfburg in sicherer Entfernen von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände. Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise der Hüpfburg eingehalten werden, dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Die Aufsichtsperson sollte früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder, insbesondere kleiner Kinder gefährden.

Der Verzehr von Speisen und Getränke sowie das Tragen von Schuhen ist in der Hüpfburg verboten. Tiere sind in der Hüpfburg nicht erlaubt. Hosen- und Jackentaschen sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen. Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen vor Benutzung der Hüpfburg abgelegt werden. Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden. Um Verletzungen aller Art zu vermeiden, sind Saltos, Handstände, Wrestling etc. auf der Hüpfburg nicht erlaubt. Achten Sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Dies gilt auch für die Stromverbindung des Gebläses. Die Benutzung der Hüpfburg ist bei Regen und schweren Winden / Windböen untersagt. Die Hüpfburg darf nicht neben einem Swimmingpool aufgestellt werden. Für den Fall, dass unerwartet die Luft aus der Hüpfburg entweicht (z.B. Stromausfall, Lüfter stoppt), hat die Aufsichtsperson dafür zu sorgen, dass alle Hüpfburg–Benutzer unverzüglich die Hüpfburg verlassen. Die Aufsichtsperson sollte dabei Ruhe bewahren und auch auf die zu evakuierenden Kinder und andere Benutzer ruhig einreden, um panikhaftes Verhalten zu vermeiden.


Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Regelungen dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen sowie des Vertrages selbst nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine einvernehmliche Regelung, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt, zu treffen.



Franks Schwimmschule - c/o Frank Knickmeier, An der Hegge 5, 32278 Kirchlengern, Tel: 05223 760012

www.sicher-schwimmen-lernen.de

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V.4.2023